Ausbildungsmöglichkeiten

Voraussetzung für die Ausbildung

  • Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
  • Realschulabschluss oder eine gleichwertige abgeschlossene Schulbildung oder
  • Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, zusammen mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder
  • die Erlaubnis als Krankenpflegehelfer/in oder Altenpflegehelfer/in erlangt hat (Anerkennung), oder eine erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelte Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe vorweisen kann

Dauer der Ausbildung

  • 3 Jahre (Vollzeit);Teilzeitform höchstens 5 Jahre
  • mindestens 2.100 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht,
  • 2.500 Stunden praktische Ausbildung

Abschlussprüfung

Die staatliche Prüfung umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil.

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