Ausbildungsmöglichkeiten
Voraussetzung für die Ausbildung
- Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
- Realschulabschluss oder eine gleichwertige abgeschlossene Schulbildung oder
- Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, zusammen mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder
- die Erlaubnis als Krankenpflegehelfer/in oder Altenpflegehelfer/in erlangt hat (Anerkennung), oder eine erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelte Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe vorweisen kann
Dauer der Ausbildung
- 3 Jahre (Vollzeit);Teilzeitform höchstens 5 Jahre
- mindestens 2.100 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht,
- 2.500 Stunden praktische Ausbildung
Abschlussprüfung
Die staatliche Prüfung umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil.