Beschreibung

Die Ausbildung in der Altenpflege vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die erforderlich sind, um ältere Menschen selbstständig und eigenverantwortlich pflegen zu können. Dazu gehört, ältere Menschen zu beraten, begleiten und zu betreuen.

Ausbildung

  • Ausbilder: staatlich anerkannte Altenpflegeschulen
  • Träger der praktischen Ausbildung: stationäre Altenpflegeheime und ambulante Pflegedienste
  • 3-jährige Vollausbildung, Teilzeitausbildung von min. vier bis max. fünf Jahren möglich
  • 2.100 Std. theoretischer und praktischer Unterricht in der Altenpflegeschule
  • 2.500 Std. praktische Ausbildung in den Ausbildungsbetrieben 

Die Auszubildenden schließen einen Ausbildungsvertrag mit einer stationären Altenpflegeeinrichtung oder einem ambulanten Pflegedienst ab und erhalten von ihrem Arbeitgeber eine angemessene Ausbildungsvergütung.

In der Altenpflegeschule werden sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse vermittelt, hierzu gehören zum Beispiel Grundkenntnisse in Medizin, Pflege und Psychologie. Diese Grundkenntnisse werden dann in den berufspraktischen Ausbildungsabschnitten angewandt, um sie sowohl vertiefen als auch erweitern zu können.

Die praktische Ausbildung findet nicht nur bei dem Betrieb statt, bei dem der Ausbildungsvertrag geschlossen wurde, sondern auch im jeweils anderen Bereich: Pflichteinsätze sind in der stationären Altenpflege und in der ambulanten Altenpflege abzuleisten. Praxiseinsätze im Krankenhaus oder in der Gerontopsychiatrie können zusätzlich erbracht werden.

Tätigkeitsfelder

  • Akutkrankenhaus mit verschiedenen medizinischen Fachgebieten
  • Gerontopsychiatrische Einrichtungen
  • Rehabilitationseinrichtungen
  • Stationäre Pflegeheime
  • Kurzzeit- und Tagespflege
  • Ambulante Pflegedienste
  • Ambulante Hospizdienste
  • Stationäre Hospize
  • Betreutes Wohnen
  • Medizinischer Dienst der Krankenversicherungen
  • Betreuungs- und Pflegeaufsicht
  • Beratungsstellen
  • Fach- und Berufsverbände
  • Organisationen und Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens 

Altenpflegerinnen und Altenpfleger können grundsätzlich in allen genannten Einrichtungen und Arbeitsfeldern tätig werden. Ihre gemeinsame pflegerische Grundkompetenz eröffnet ihnen dort vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Allerdings gibt es Arbeitsfelder, in denen auf Grund spezieller Anforderungen bestimmte pflegerische Berufsgruppen vorrangig tätig sind.

Altenpflegerinnen und Altenpfleger sind primär in den Bereichen der ambulanten und stationären Altenpflege tätig, wie zum Beispiel Pflegeheime, ambulante Pflegediensten und Betreutes Wohnen.

Mit dem Berufsabschluss eröffnen sich vielfältige Möglichkeiten für staatlich anerkannten Weiterbildungen, z.B. Wohnbereichsleitung, Stationsleitung, Praxisanleitung, Pflegedienstleitung, verantwortliche Pflegefachkraft im ambulanten Dienst

Aufgaben und Tätigkeiten

  • Pflegebedarf erheben und feststellen, Pflege planen, organisieren, durchführen und dokumentieren
  • Pflegequalität sichern und entwickeln
  • Pflegebedürftige Menschen und ihre Bezugspersonen im Umgang mit Gesundheit und Krankheit beraten, anleiten und unterstützen
  • Ärztlich veranlasste Maßnahmen eigenständig durchführen
  • Hilfskräfte und Auszubildende anleiten
  • Pflegebedürftige Menschen im Sterben begleiten
  • Pflegebedürftige Menschen sozialpflegerisch betreuen

...und vieles mehr

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